Unser
Winterdienst umfasst die Beseitigung von Schnee sowie die Verhinderung
von Glättebildung.
- Bürgersteige
- Eingangsbereiche
- Gros-
und Parkplatzflächen
- Betriebsgelände
Die
rechtliche Grundlage von kommunalen Satzungen, in denen Umfang und der
Zeitpunkt des Abschlusses der Durchführung geregelt ist,
werden von uns eingehalten.
Unsere
Preisgestaltung setzt sich aus einer Pauschale für den Streu-
und/oder Räumungsgang zusammen sowie einer monatlichen
Vorhaltepauschale. Wenn Sie wünschen kann auch eine
Einsatzpauschale vereinbart werden.